Gesetzlich Versicherte
Die Kosten der Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Bitte denken Sie daran, zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
In der Regel ist die psychotherapeutische Behandlung Bestandteil des Versicherungsvertrages; in diesem Fall werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Beihilfeberechtigte
Die Behandlungskosten werden gemäß dem Beihilfeanteil erstattet, der verbleibende Anteil wird von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Für Selbstzahler erfolgt die Kostenstellung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).